Kontakt und Beschwerden

 

EU Pledge Mitgliedsunternehmen engagieren sich für die Kommunikation mit Stakeholdern und Verbrauchern. Um sich zu den Selbstverpflichtungen des EU Pledges zu äußern, Ihre Meinung und Vorschläge zu teilen, oder EU Pledge Mitglieder auf spezifische Marketingmaßnahmen aufmerksam zu machen, setzen Sie sich bitte mit dem EU Pledge Sekretariat in Verbindung.

 

Der EU Pledge ermöglicht der Öffentlichkeit und Interessensgruppen die EU Pledge Mitglieder und deren Einhaltung der EU Pledge Selbstverpflichtungen, in Bezug auf die Marketingkommunikationen, in Frage zu stellen. Falls Sie wünschen eine Beschwerde in Bezug auf eine Marketingkommunikation, die potenziell gegen die  EU Pledge Selbstverpflichtung verstößt, einzureichen, klicken Sie bitte hier.

 

Beschlüsse der Ausschüsse sind hier verfügbar

 

Wie funktioniert der Verantwortlichkeitsmechanismus in Praxis? 

  • Bürger und Organisationen sind eingeladen dieses Beschwerdeformular auszufüllen. Das Formular ist auf English, Französisch und Deutsch vorhanden, kann aber in jeder beliebigen EU-Sprache ausgefüllt werden. Damit das Sekretariat sich mit Ihnen in Verbindung setzten kann, ist es erforderlich uns Ihren Namen und E-mail Adresse mitzuteilen. Gemäß unserer Datenschutzerklärung und geltendem Recht, werden Ihre Daten nicht an Dritte, einschließlich Experten und EU Pledge Mitglieder, weitergegeben. Bitte laden Sie eine Screenshot oder Foto hoch, von der Werbung von der Sie denken, dass sie gegen den EU Pledge verstöβ
  • Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und eingereicht haben, werden Sie eine E-mail erhalten. Das EU Pledge Sekretariat wird entscheiden, ob Ihre Beschwerde in den Anwendungsbereich der EU Pledge Selbstverpflichtung fällt und wird sich innerhalb von 10 Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Falls die Beschwerde nicht in den Anwendungsbereich der EU Pledge Selbstverpflichtung fällt (da es sich nicht um eine Marketingkommunikation über ein regelbrechendes Produkt handelt, oder sich auf ein Unternehmen bezieht das kein Mitglied der EU Pledge Vereinbarung ist), wird diese nicht weiter verarbeitet.
  • Falls die Beschwerde in den Anwendungsbereich der EU Pledge Selbstverpflichtung fällt, informiert das EU Pledge Sekretariat das Mitglied über die eingegangene Beschwerde. Das EU Pledge Mitglied hat dann 10 Arbeitstage Zeit, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Sobald dies durchgeführt wurde, wird das Sekretariat den Beschwerdeführer darüber informieren.
  • Wenn der Beschwerdeführer die Korrekturmaßnahme akzeptiert, wird der Fall abgeschlossen und nicht dem Expertengremium vorgelegt. Die Vergleichsentscheidungen werden auf der Website des Verantwortlichkeitsmechanismus veröffentlicht.
  • Wenn keine Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden, oder der Beschwerdeführer mit der Beschwerde fortfahren möchte, sendet das EU Pledge Pfandsekretariat die Beschwerde anonym an ein externes Gremium von 3 Experten (ausgewählt aus einem Pool von 9 Experten, die von der Europäischen Allianz für Werbeselbstkontrolle  – EASA ernannt wurden) weitergeleitet. Die 9 Experten sind Mitglieder verschiedener Organisationen, die Maßstäbe für Marketingkommunikation setzen, wurden aber unabhängig ihrer Mitgliedssschaft nominiert.
  • Das Panel wird innerhalb von 20 Werktagen, nach dem Erhalt der Beschwerde durch das EU Pledge Sekretariat, eine Entscheidung treffen.
  • Das EU Pledge Sekretariat wird die Entscheidung an beide Seiten (den Beschwerdeführer und das Unternehmen) weiterleiten. Beide Parteien haben 10 Werktage um eine Berufung unter den folgenden Bedingungen einzulegen:
    • Zusätzliche Beweise;
    • Beweise wesentlicher Verfahrensfehler und/oder Zusprechungsfehler.
  • Im Falle einer zulässigen Berufung von einer oder beiden Seiten, wird die Beschwerde an ein Panel von 3 Experten (wovon die Mehrheit nicht Teil des ursprünglichen Panels war, das die erste Entscheidung traf) weitergeleitet. Das Panel wird innerhalb von 20 Werktagen eine Entscheidung treffen.
  • Das Sekretariat wird die Entscheidung an beide Parteien weiterleiten. Falls das Unternehmen gegen den EU Pledge verstößt, muss es innerhalb von 15 Werktagen die Marketingkommunikation verändern und einen Nachweis dafür erbringen. Nichteinhaltung wird weitere Maßnahmen und Sanktionen auslösen.
  • Alle Entscheidungen und Korrekturmaßnahmen werden auf der Webseite des EU Pledges veröffentlicht werden.

 

Häufig gestellte Fragen 

  • Was kostet es? Das System ist kostenlos für Beschwerdeführer.
  • Was passiert, wenn mehrere Beschwerden in Bezug auf dieselbe Kommunikation eingereicht werden? Solche Beschwerden werden als eine einzige Beschwerde betrachtet.
  • Ich habe eine Beschwerde eingereicht. Wann kann ich eine Antwort erwarten? Das EU Pledge Sekretariat wird den Empfang Ihrer Beschwerde bestätigen. Innerhalb von 10 Werktagen nach dieser Bestätigung wird das Sekretariat Ihnen mitteilen, ob Ihre Beschwerde zulässig ist.
  • Wann kann ich eine Entscheidung erwarten? Beschwerden werden innerhalb von zwei Monaten nach Eingang geprüft und beurteilt. Da einige Fragen jedoch komplexer sein können als andere, sind Ausnahmen dieses Zeitrahmens möglich.
  • Werden die Entscheidungen des Panels veröffentlicht? Ja, alle Entscheidungen sind hier  Entsprechende Informationen über jeden Fall, einschließlich des Prozesses, der Entscheidung und der Korrekturmaßnahmen, mit Ausnahme von dem Namen und den Kontaktdaten des Beschwerdeführers, stehen Ihnen zur Verfügung.
  • Was umfasst der EU Pledge? Der EU Pledge umfasst die Marketingkommunikationen der EU Pledge Mitglieder, die sich an Kindern unter 12 richten; im Fernsehen, online (Marken-Webseiten, Drittanbieter- Webseiten, soziale Medien, Apps), im Kino, auf DVD/CD-ROM, Direktvermarktung, Produktplatzierung, Außenwerbung, Mobile und SMS Marketing, und Marketing/Werbung in Grundschulen. Eine Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn die Marketingkommunikation ein Produkt enthält, wie Süßwaren, auf Schokolade basierende Produkte, alkoholfreie Getränke, oder andere Nahrungsmittel, die nicht mit dem durch den EU Pledge eingeführten Nahrungswertekriterien übereinstimmt (z.B. Joghurts, Fertiggerichte oder Eis, die die spezifische Nährwertekriterien nicht erfüllen).
  • Was umfasst der EU Pledge nicht? Die Selbstverpflichtung des EU Pledges bezieht sich nicht auf Verpackungen, Instore- und Verkaufsstellen sowie Formen der Marketingkommunikation, die nicht unter direkter Kontrolle des Markeninhabers stehen, wie z.B. nutzergenerierte Inhalte. Marketingkommunikationen durch Unternehmen die den EU Pledge nicht unterzeichnet haben sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Was kann ich tun, wenn ich eine Frage habe die außerhalb der EU Pledge Selbstverpflichtung fällt? Hier können Sie eine Liste nationaler Selbstkontrolleinrichtungen der Werbewirtschaft in der EU abrufen. Klicken Sie auf die entsprechende Organisation (im Staat wo Sie die Werbung gesehen haben) falls Sie eine Beschwerde auf lokaler Ebene einreichen wollen.
  • Wer sind die 9 Experten, die die Beschwerden prüfen? Die Experten kommen aus den nationalen Selbstkontrolleinrichtungen der Werbewirtschaft in Bulgarien (NCSR), Frankreich (ARPP), Deutschland (DWR), Ungarn (ÖRT), Irland (ASAI), Spanien (AUTOCONTROL), Schweden (RO), den Niederlanden (SRC) und dem Vereinigten Königreich (ASA/CAP), sind aber, unabhängig von den Organisationen, beauftragt. Die Experten werden durch EASA vergütet.

 

Datenschutz

Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten dürfen auf verschiedene Weisen benutzt werden, wie zum Beispiel:

  • Damit Ihre Beschwerde verarbeitet werden kann, können wir Ihre Daten an andere Organisationen im Rahmen des Verantwortlichkeitsmechanismus weitergeben.
  • Wir können allgemeine Informationen über Ihre Beschwerde, ausschließlich Ihrer Personendaten, an eine nicht öffentliche Datenbank für Beschwerden hinzufügen.
  • Wir können allgemeine Informationen und Einzelheiten über den Fall Ihre Beschwerde, worüber Sie sich beschwert haben, veröffentlichen.

Aber,

  • Wir werden nie Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder veröffentlichen.
  • Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Kontaktdaten, werden spätestens ein Jahr nach Schluss des Falles gelöscht.
  • Das EU Pledge Sekretariat und alle im Verantwortlichkeitsmechanismus beteiligte Parteien nehmen ihre Datenschutzpflichten sehr ernst.

 

Wo werden Ihre Daten aufbewahrt? 
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Sicherheitsservern der EU bewahrt, die durch das EU Pledge Sekretariat und vom Sekretariat beauftragten Agenturen bedient werden.

Datensicherheit:
Personenbezogene Daten werden gemäß strenger Sicherheitsmaßnahmen gesammelt und gespeichert und sind gegen Missbrauch geschützt. Wenn wir externe Datenverarbeitungsdienste benutzen, verlangt das EU Pledge Sekretariat strenge Vertragsbedingungen, die dieselben Datenschutzregeln erfordern.

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Was wir mit Ihren Daten tun und nicht tun: 
Wir verarbeiten die von Ihnen angegebenen Daten, um Ihnen Informationen und Hinweise zu Ihrer Beschwerde geben zu können. Wir können die von Ihnen zu Verfügung gestellten Informationen dazu verwenden, die Einhaltung der EU Pledge Selbstverpflichtung zu überprüfen und zu gewährleisten. Möglicherweise müssen wir dafür ihre persönlichen Daten an den betreffenden Dritten weitergeben, um Ihre Beschwerde zu bearbeiten. Wir werden Ihre Daten aber nicht zu Marketingzwecken weitergeben.

Zugang zu Ihren Daten: 
Sie haben das Recht, eine Kopie von Ihren Personendaten vom EU Pledge Sekretariat anzufragen und etwaige Ungenauigkeiten zu korrigieren. Wenn Sie Zugang zu Ihren Daten haben wollen, mehr über den Gebrauch Ihrer Daten wissen wollen, Ihre Personendaten aktualisieren wollen, oder falls Sie eine Beschwerde in Beziehung auf den Gebrauch Ihrer Personendaten vorbringen wollen, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit uns.